Grundrechte als Grundlage von Rechten im Sinne des § 42 II VwGO.
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1974
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SEBI: 77/3519
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Zusammenfassung
Das prozessuale Institut der Klagebefugnis nach PAR. 42 II VwGO und die materiellen Grundrechte stehen in einem Spannungsverhältnis. Die heute umfassende Bedeutung der Grundrechte ist nicht ablösbar von der Tätigkeit der Judikative, an der der Verfassungsgerichtsbarkeit ein überragender Anteil zukommt. Von den einfachen Gerichten sind quantitativ wie von der Sache her vornehmlich die Verwaltungsgerichte zur Realisierung der Grundrechte berufen; hiergegen steht die Auffassung, die die Grundrechte nicht durchweg als Grundlage subjektiv-öffentlicher Rechte anerkennt, in Widerspruch. Hinsichtlich der prozessualen Auswirkungen (Klagebefugnis, Klageart, Rechtsweg im Gnadenbereich) sowie der materiellrechtlichen Probleme werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt und diskutiert.
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München: (1974), XIII, 253 S., Lit.