Personalplanung im Jobcenter - Zur beamtenrechtlichen Unzulässigkeit des Personalwechsels ohne Zustimmung des Betroffenen.

Grochtmann, Ansgar
Boorberg
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Datum

2012

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Das Personal der sog. Jobcenter, der gemeinsamen Einrichtungen i. S. des § 44 b SGB II, wird zum Teil durch die jeweiligen kommunalen Träger gestellt. Während für die Anfangsphase eine gesetzliche Zuweisung (unabhängig von der Zustimmung der Betroffenen) geregelt ist, fehlt es daran für die spätere Personalfluktuation. Zwar geht das Bayerische Staatsministerium des Inneren davon aus, man könne auf das Instrumentarium des BayBG zurückgreifen und daher dauerhaft Personal auch ohne Zustimmung den Jobcentern zuweisen. Dies trifft indes nicht zu, da insoweit einzig Bundesrecht anwendbar ist, das in § 20 BeamtStG zwingend die Zustimmung der Betroffenen vorraussetzt. Dies kann in der Zukunft zu ganz erheblichen Problemen in der Personalplanung der Jobcenter führen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 230-232

Zitierform

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