Bauordnungsrecht - Bauwichgaragen auf Flächen mit einer Baulast. §§ 7 Abs.4, 9 Abs.1, 99 BauO NW.OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.9.1981 - II A 2133/80.

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1982

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IRB: Z 852
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Im Bauwich zulässige Garagen dürfen regelmäßig auch auf Flächen genehmigt werden, deren Überbauung durch Baulast grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Übertragung des Bauwichs auf ein Nachbargrundstück hat nach §§ 9 und 99 BauONW zur Folge, dass die entsprechende Fläche auf dem "belasteten" Nachbargrundstück von jeder Bebauung freigehalten werden muss, soweit nicht Ausnahmen vorgesehen sind. -y-

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Baurecht 13(1982)Nr.3, S.255-256, Lit.

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