Struktur und Gestaltungselemente eines Umweltplanungsrechts.
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ZZ
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
Das Umweltrecht hat heute eine Dichte und einen Durchformungsgrad erreicht, die dazu veranlassen, über die Planungsanforderungen dieses Rechtsgebietes insgesamt neu nachzudenken. Dabei zeichnet sich eine Trias von Regelungsebenen ab: Die vorrangig raumbezogenen "klassischen" Umweltplanungen (u.a. Landschafts-, Luftreinhalteplanungen) weisen eine Reihe von gemeinsamen Planelementen auf (Vorranggebiete, Gütestandards, objektbezogene Maßnahmen), die fortentwickelt und zu einer Umweltleitplanung zusammengefügt werden können. Gesondert Rechnung zu tragen ist ferner den aufgaben-, struktur- und pogrammplanerischen Bedürfnissen des Umweltschutzes. Schließlich müssen alle öffentlichen Planungen durch standardisierte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften auf eine noch stärkere Beachtung des Umweltschutzes festgelegt werden. - (Verf.)
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltschutzrecht, Umweltplanung, Umweltschutz, Raumplanung, Fachplanung, Planungsverfahren, Recht, Umwelt
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In: Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart, 43(1990), H.5, S.169-179, Lit.
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Umweltschutzrecht, Umweltplanung, Umweltschutz, Raumplanung, Fachplanung, Planungsverfahren, Recht, Umwelt