Informations- und Kommunikationskriminalität. Vorträge anlässlich der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes vom 2. bis 4. Dezember 2003.
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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ZLB: 2005/57
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RE
KO
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Abstract
Die Phänomenologie der IuK-Kriminalität reicht von der missbräuchlichen Verwendung von Telekommunikationsanlagen (sog. "Phreaking") bis hin zu den bisher hypothetischen Bedrohungsszenarien, die durch Angriffe auf kritische Infrastrukturen (sog. "Cyber-Terrorismus") entstehen können. Daneben bietet das Internet im Rahmen des e-commerce eine Plattform der verschiedensten Betrugsformen. Durch die möglich gewordenen neuen digitalisierten Begehungsweisen des klassischen Deliktspektrums bereitet das Internet als "Nervensystem" der modernen Dienstleistungsgesellschaft der Strafverfolgung Probleme. Frage auf der Herbsttagung war, ob rechtsfreie Räume in einem gewissen Umfang zugelassen werden, die Anarchie im Netz also akzeptiert wird. Es zeigt das Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Wirtschaft auf. Dieser Herausforderung muss sich die Strafverfolgung zukünftig stellen. Klassische Denkmuster und hergebrachte Methoden müssen einem neuen Instrumentarium weichen, das den neuen Bedingungen gerecht wird. Auch wenn das Internet der Strafverfolgung technische und tatsächliche Grenzen setzt, darf dies nicht heißen, das Feld zu Lasten der Sicherheit der Bürger preis zu geben. difu
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210 S.
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Polizei + Forschung; 27