Die Wohnungsberechtigung nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau.
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SEBI: 79/4211
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DI
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Abstract
Für den arbeitsintensiven Kohlenbergbau der Nachkriegszeit stellte das Problem der Wohnraumbeschaffung für seine Arbeitskräfte nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Aufgabe dar. Das Ziel einer Deckung des wachsenden Bedarfs durch höhere Förderleistungen konnte nur mit Hilfe einer ausreichenden und leistungsfähigen Stammbelegschaft verwirklicht werden. Da der Kohlenbergbau allein nicht in der Lage war, den kriegsbedingten Fehlstand auszugleichen, wurde im Oktober 1951 nach entsprechender Initiative der Bundesregierung das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau erlassen. Danach wurde von den Bergwerksgesellschaften eine Kohlenabgabe als Zuschlag auf jede abgesetzte Tonne bestimmter Kohlenarten erhoben. Der Erhebungszeitraum lief 1959 ab. Der Autor verfolgt das Problem, daß immer noch ein das Angebot übersteigender Bedarf an Wohnungen besteht, der zwar nicht mehr durch Betriebsausweitungen begründet ist, sondern durch die Notwendigkeit der Sicherung einer leistungsfähigen Stammbelegschaft. Dabei wird auf Grund der Umlegung und Entlassung von Arbeitnehmern bei Zechenstillegungen insbesondere eine wachsende Bedeutung der Frage nach der Wohnungsberechtigung festgestellt. sw/difu
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Bergarbeiterwohnungsbau, Kohlebergbau, Wohnraumbeschaffung, Wohnungswesen, Arbeitsbedingung, Gesetzgebung
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Münster: (1967), XVI, 104 S., Lit.
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Bergarbeiterwohnungsbau, Kohlebergbau, Wohnraumbeschaffung, Wohnungswesen, Arbeitsbedingung, Gesetzgebung