Mieterschutz '82. Alles über Mieterhöhungen, Kündigungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

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1982

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SEBI: 82/638

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Die Diskussion um Wohnungsnot und Mieterschutz hat viele Mieter eingeschüchtert. Das ist nicht notwendig, denn nach wie vor gilt das soziale Mietrecht von 1975, das der Deutsche Mieterbund und seine Mietervereine erkämpft haben. Nach wie vor gilt: Der Vermieter darf nicht willkürlich und grundlos kündigen. Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Gegen die Umwandlungs- und Modernisierungsspekulanten können sich Mieter erfolgreich wehren, wenn sie zusammenhalten und ihre Rechte wahrnehmen. Anfang 1982 treten jedoch neue Vorschriften für Sozialmieter in Kraft. 1982 müssen sie mit Mieterhöhungen rechnen, weil der Staat für die öffentlichen Darlehen höhere Zinsen verlangt. Ab 1983 werden die sog. Fehlbeleger in Großstädten über 300.000 Einwohnern durch eine Abgabe zusätzlich zur Kasse gebeten. Gerade in der jetzigen Situation hält der Deutsche Mieterbund es für besonders wichtig, die 40 Mio. zur Miete wohnenden Bürger über ihre Schutzrechte aufzuklären. Dazu soll die Aufklärungsbroschüre dienen, denn die Erfahrung hat gezeigt, daß die besten Gesetze nutzlos sind, wenn die Mieter sie nicht kennen und nutzen. difu

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Köln: Verlagsgesellschaft d.Dt.Mieterbundes (1982), 49 S., Tab.

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