Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler. Entwurf.

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1975

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SEBI: 76/1261

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Zusammenfassung

Der Gesetzesentwurf wird nach dem Stand des Entwurfs vom 3.1.1975 abgedruckt. In der außerdem in der Schrift enthaltenden Begründung wird als Zweck des Gesetzes die Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Saarland genannt. Als wesentliche Neuerung werden die Ausdehnung auf den Schutz von Ensembles und die Einführung eines Zugangsrechtes der Öffentlichkeit genannt. Unterschieden wird zwischen einem Minimalschutz für nicht eingetragene Denkmäler und einem qualifizierten Schutz für eingetragene. Außerdem wird die Einführung eines Denkmalrates gefordert. Das Landeskonservatoramt soll als obere Denkmalschutzbehörde erhalten bleiben.

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Saarbrücken: (1975), 15 Bl.

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