Öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen Trägern mittelbarer Staatsverwaltung.

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SEBI: CP 306

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Zusammenfassung

Anläßlich einer Streitigkeit zwischen den Sparkassen und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erhob sich die Frage, welches Gericht für die Entscheidung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Trägern mittelbarer Staatsverwaltung verschiedener Bundesländer zuständig ist. Eine solche Rechtsstreitigkeit kann nicht als Länderstreitigkeit im Sinne der §§ 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, 39 Abs. 2 Nr. 1 SGG, sondern als Prozeß rechtlich selbständiger Verwaltungsträger der Länder angesehen werden.Zunächst umfaßt dieses Problem jedoch die Klärung des Begriffs und des Inhalts mittelbarer Staatsverwaltung vor allem im Verhältnis zu den wichtigsten Selbstverwaltungskörpern. Über eine Erörterung der Beziehungen zwischen Trägern mittelbarer Staatsverwaltung verschiedener Bundesländer kann schließlich die prozessuale Ausgangsfrage beantwortet werden.

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Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Bundesland, Kompetenz, Körperschaft, Selbstverwaltung, Prozessrecht, Staatsverwaltung, Mittelbarkeit, Rechtsstreit, Verwaltungsgerichtsordnung

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Mainz (1969) XIII, 210 S., Lit.

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Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Bundesland, Kompetenz, Körperschaft, Selbstverwaltung, Prozessrecht, Staatsverwaltung, Mittelbarkeit, Rechtsstreit, Verwaltungsgerichtsordnung

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