Die Parteien in den Gemeinden und das Parteienrecht des Bundes.

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SEBI: 81/5125

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Die Arbeit befaßt sich vornehmlich mit der Interpretation des Art. 21 GG. Diese Vorschrift besagt, daß Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.Die Untersuchung erörtert die Frage der Verbindlichkeit der Parteienvorschriften des Bundes für die Länder und in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.Sie setzt sich mit dem Begriff der Kommunalparteien auseinander und entwickelt verschiedene Kriterien einer Partei (Ideologie, Mitgliederzahl usw.). Sie geht auf den Inhalt des Begriffs der "politischen Willensbildung'' ein und kommt zu einer einschränkenden Auslegung des Art. 21 GG, der die Parteien nur bei der Bundes- und Landtagswahl erfasse, nicht aber im kommunalen Bereich. chb/difu

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Parteirecht, Bund, Stadt, Partei, Wahlgesetz, Willensbildung, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Methode

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Köln: (1959), 117 S., Lit.

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Parteirecht, Bund, Stadt, Partei, Wahlgesetz, Willensbildung, Kommunalpolitik, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Methode

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