Die polizeilichen Aufgaben der deutschen Streitkräfte. Ein Vergleich des Unmittelbaren Zwangsgesetzes der Bundeswehr (UZwGBw) mit allgemeinem Polizeirecht unter besonderer Berücksichtigung des Musterentwurfes eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) in der Fassung des Vorentwurfes (VE) zur Änderung des MEPolG vom 12.03.1986.
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DE
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Würzburg
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ZLB: 2000/2687
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DI
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Abstract
Die Arbeit untersucht die Stärken und Schwächen des 1965 in Kraft getretenen Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangsgesetzes durch die Bundeswehr (UZwGBw) unter dem Gesichtspunkt eines zeitgemäßen Polizeirechtes. Inhaltlich stellt sich dieses Gesetz als Sonderpolizeirecht der Streitkräfte dar. Aufgrund der seit seinem Erlass weitgehend unveränderten Form stellt sich zunehmend die Frage, ob dieses Gesetz den Bedürfnissen der Streitkräfte und den Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit noch gerecht werden kann. Inhalt der Arbeit ist der Nachweis, inwieweit es sich beim UZwGBw um ein Polizeirecht der Bundeswehr handelt, somit ist die Arbeit eine Betrachtung der Armee nicht nur unter dem üblichen militärischen oder politischen Aspekt, sondern aus der ungewohnten Perspektive des Polizeirechts. Ziel ist, inwieweit das UZwGBw unter Beachtung militärischer und politischer Erfordernisse als Polizeirecht der Bundeswehr bezeichnet werden kann und dabei in der heutigen Zeit den gewachsenen Aufgaben und Bedürfnissen der Streitkräfte unter Beachtung rechtsstaatlicher Vorgaben gerecht wird. Darüber hinaus werden die Systematik und die Eigenheiten des Gesetzes anhand von Beispielen dargelegt. sg/difu
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XXIX, 254 S.