Auf dem Weg zu einer zivilen Nutzung. Erwerb und Bewertung von Konversionsflächen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Nicht erst die aktuelle Diskussion über die von der Bundesregierung geplante Bundeswehrreform, die zu weiteren Standortschließungen führen wird, sondern auch die Folgenutzung der kurz- und mittelfristig aufgelassenen militärisch genutzten Areale ist bundes- und kommunalpolitisch brisant. So sind zum Beispiel die wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Folgen gerade in strukturschwächeren Standorten von Bedeutung. Dennoch ist die Entwicklung nicht mehr aufzuhalten und für Kommunen sowie für Investoren gilt es, die Chancen einer städtebaulichen Entwicklung zukunftsweisend zu nutzen. Dabei sind Chancen und Risiken für den Erwerb eines Konversionsareals im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Gemeindefinanzhaushalt, Städtebaurecht und Bedarf exakt genau zu analysieren. Die Verkehrswertermittlung der Flächen ist hierbei von wesentlicher Bedeutung, unabhängig davon, ob Städte und Gemeinden oder private Investoren Interesse am Kauf der Liegenschaften haben. Eigentümerin der Konversionsflächen ist die Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für die Vermarktung zeichnet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). In der Regel wird vor der Veräußerung für solche Gebiete eine Ermittlung des Verkehrswertes veranlasst. Auch bei bereits vorliegenden Gutachten sollte allein aus Gründen der Verwendung öffentlicher Mittel jede Kommune und jeder Investor eine Prüfung oder Wertermittlung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen lassen. In dem Beitrag wird die Ermittlung des Verkehrswertes dargestellt. Je konkreter die anschließende Verwendung im Rahmen eines Nutzungskonzepts festgelegt ist, umso genauer lässt sich der stichtagsbezogene Verkehrswert ermitteln. Die differenzierte Wertermittlung erfolgt nach den einzelnen Qualitätsentwicklungszuständen und Nutzungen, wie Bodenwertermittlung, Ermittlung des Bauerwartungslandes, Wertermittlung für die Wald-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Ausgleichs- und Grünflächen sowie für die bebauten Grundstücke.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 11
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S. 492-494