Krankenhausplanung: Einvernehmen zu planmodifizierenden Vereinbarungen über Bettenabbau. BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 25.03 - (OVG Lüneburg vom 20.5.2003 - 11 LB 2128/01).
Heymann
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Datum
2004
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 109 SGB V; § 9 KHG: 1) Das Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage kann mit der Begründung, der erstrebte VA bringe dem Kl. keinen Nutzen, nur verneint werden, wenn die Nutzlosigkeit tatsächlich oder rechtlich außer Zweifel steht. 2) Die Erteilung des Einvernehmens nach § 109 Abs.1 Satz 4 SGB V steht im Ermessen der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde. 3) Die Verweigerung des Einvernehmens kann darauf gestützt werden, dass die von Krankenhausträger und Krankenkassen vereinbarte Bettenreduzierung ohnehin in einer binnen kurzem mit Sicherheit erfolgenden Änderung des Krankenhausplans verbindlich festgelegt werde. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 18
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1184-1187