Nachgehende Fürsorge bei heimentlassenen Jugendlichen.

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SEBI: Zs 448

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Zusammenfassung

Das Heim stellt für den Jugendlichen einen Schonraum dar. Durch die Konfrontierung mit der Wirklichkeit nach der Entlassung entstehen zwangsläufig Schwierigkeiten, in denen er ohne Beistand ist. Das Hauptproblem liegt in den fehlenden Berührungspunkten zwischen Heim und Behörde. Im Rahmen einer Untersuchung über Entlassene eines Berliner Fürsorgeheimes wurde auch nach den Betreuungsaktivitäten des Jugendamtes gefragt. Überwiegend wurden Beratungsgespräche angeboten, lebenspraktische Hilfen fehlten fast gänzlich. Vor allem sollte eine Informationsbrücke zwischen Jugendamt und Arbeitgeber bestehen.

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnheim, Bildung, Alter, Empirische Sozialwissenschaft, Jugendamt, Gefährdetenberatung, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung

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In: Soziale Arbeit (1970) S. 490-495, Tab.

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Wohnheim, Bildung, Alter, Empirische Sozialwissenschaft, Jugendamt, Gefährdetenberatung, Fürsorgeerziehung, Heimerziehung

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