Nochmals. Die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers aus Art. 84 und 85 GG.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1960
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Zuständigkeit des Bundes aus Art. 84 I GG wird nicht - auch nicht über Art. 28 I GG - eingeschränkt, wenn das Kommunalverfassungsrecht tangiert wird.Hier gibt es keine ausschließliche Zuständigkeit der Länder.Erkennt man an, daß die Länder Adressaten von Bundesgesetzen sein können, dann muß auch die bundesgesetzliche Festlegung einer Aufgabe als Selbstverwaltungsaufgabe möglich sein.Hierbei wird die Organisationsgewalt der Länder nicht beeinträchtigt.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart (1960) S. 1-6