Radverkehrsanlagen in städtischen Gebieten - am Beispiel der Stadt Münster.
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1980
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IRB: Z 629
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Zusammenfassung
Radwege dienen der Verkehrssicherheit und der Erholung. Sie erhöhen die Leistung des Straßennetzes. Entlang der städtischen Hauptverkehrsstraßen sollten neben Gehwegen auch Radwege ausgebaut werden. Über die Benutzung von Radwegen werden Zahlen angegeben. Das Fahrrad ist für den Schülerverkehr das dominierende Transportmittel. Radwege sollten nach Möglichkeit vom durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr durch Grünstreifen getrennt sein, höhengleich mit dem Gehweg sein und farbige Oberfläche haben. Einseitige Radwege, die in beiden Richtungen benutzt werden, sollten nur in Ausnahmefällen angelegt werden. Sorgfältige Führung der Radwege ist bei Einmündung in die Fahrbahn und an Knotenpunkten erforderlich. Beispiele werden angegeben. -y-
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Straßenverkehrstechnik, Bonn, 23(1979)Nr.6, S.191-196, Abb.