Mitwirkungsmöglichkeiten für Ausländer im kommunalen Bereich.
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Datum
1980
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Der Anteil der Ausländer an der Wohnbevölkerung der Bundesrepublik beträgt derzeit 6,5 %. Gefordert wird eine soziale Integration der Ausländer innerhalb des kommunalen Bereichs, die durch Koordination der verschiedenen öffentlichen Stellen, und durch Mitarbeit der Betroffenen selbst, zu erreichen ist. Diese soziale Integration soll der 2. Ausländergeneration durch verbesserte Schul- und Berufsausbildung bessere Lebensbedingungen schaffen. Nicht erstrebenswert dagegen ist eine völlige politische Integration, wenn der Ausländer nicht auf Dauer in der Bundesrepublik leben möchte. Es ist nicht möglich, ihm das Kommunalwahlrecht zu geben, da diese Verleihung gegen das Grundgesetz verstoßen würde, und ausländische Parteien auf die deutsche Kommunalpolitik Einfluss nehmen könnten. we
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Städte- und Gemeindebund 34(1979)Nr.11, S.341-344