Vertrauensschutz und Entstehen sachlicher Beitragspflichten im Kommunalabgabenrecht.

Universitätsverl.
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Universitätsverl.

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DE

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Halle/Saale

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ZLB: R 712/194

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DI
RE

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Abstract

Der Gedanke des Vertrauensschutzes - insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit und den Grenzen einer Rückwirkung von Abgabengesetzen bzw. -satzungen - wird im Bereich des kommunalen Abgabenrechtes bedeutsam, wenn es um die Erhebung von Beiträgen für die teilweise bereits lange zurückliegende Herstellung oder Verbesserung von Straßen bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen geht. Für die Erhebung von Beiträgen wird teilweise eine auf den technischen Abschluss der Maßnahme zurückwirkende Beitragssatzung verlangt. In anderen Fällen wird insoweit ein nachträgliches Inkrafttreten der Satzung für ausreichend erachtet. Das Problem einer Erhebung von Beiträgen für technisch seit Langem abgeschlossene Maßnahmen stellt sich vielfach in den neuen Bundesländern, in denen in den 1990er Jahren ein beträchtlicher Nachholbedarf bestand, die dem aktuellen Standard genügten. Im Hinblick auf die Finanzierung bestand vielfach Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Heranziehung zu Beiträgen möglich oder gar geboten sein könnte. Werden nunmehr Beträge für diese Maßnahmen erhoben, wird häufig der Ruf nach Vertrauensschutz laut. Doch kann dieser Grundsatz auf dem Gebiet des Kommunalabgabenrechtes Geltung beanspruchen und in welchen Fällen kommt er gegebenenfalls zum Tragen? Hat es Auswirkungen auf den Umfang des dem Bürger zuzubilligenden Vertrauensschutzes, ob das jeweils maßgebliche Landesrecht für die Erhebung von Beiträgen eine auf den technischen Abschluss der beitragsfähigen Maßnahme zurückwirkende Satzung verlangt? Und können sich sog. "Altanschlussnehmer" in den neuen Bundesländern auf Vertrauensschutz berufen, wenn sie auf der Grundlage des jeweils maßgeblichen Kommunalabgabengesetzes zu Abwasserbeiträgen herangezogen werden?

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237 S.

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Hallesche Schriften zum Recht; 28