Grundwasserüberwachung im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen.
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BBR: Z 227
IRB: Z 335
SEBI: Zs 5913-4
IRB: Z 335
SEBI: Zs 5913-4
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Zusammenfassung
Lange Zeit wurde angenommen, daß das Grundwasser von Natur aus so gut geschützt sei, daß qualitätsbedingte Nutzungseinschränkungen im wesentlichen nur in geogenen Einflüssen gesehen wurden.Heute liegen leider andere Erkenntnisse vor, nämlich daß die Grundwasservorkommen anthropogen bedingt teilweise erheblich kontaminiert sein können.Aus diesem Grund muß der kontinuierlichen Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit entscheidende Bedeutung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, die zu einem hohen Prozentsatz grundwasserbürtig ist, zukommen.Auch wenn die flächendeckende Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit zu den Aufgaben der behördlichen Gewässeraufsicht gehört, bestehen z.B. für die Wasserversorgungsunternehmen als Grundwasserbenutzer rechtliche Verpflichtungen zur Eigenüberwachung des Rohwassers.(-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Trinkwasserversorgung, Grundwasser, Verschmutzung, Umweltverschmutzung, Überwachung, Wasserqualität, Kontamination, Kontrolle, Wasserqualität, Einzugsgebiet, Umweltpflege, Wasser
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Neue Deliwa-Zeitschrift, Hannover 41(1990), Nr.3, S.104-108, 110-112, Abb.;Tab.;Lit.;Schn.;Det.
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Trinkwasserversorgung, Grundwasser, Verschmutzung, Umweltverschmutzung, Überwachung, Wasserqualität, Kontamination, Kontrolle, Wasserqualität, Einzugsgebiet, Umweltpflege, Wasser