Schutz und Schutzbereiche für die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten.

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SEBI: 77/5569

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Abstract

Einer der Gründe für die Verschlechterung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten liegt in der Unvollkommenheit der völkerrechtlichen Schutznormen, insbesondere der Genfer Konventionen von 1949, die dem heutigen Kriegsbild nicht mehr entsprechen. Eine Neukodifizierung des Kriegsvölkerrechts hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz initiiert, dessen Vorschläge zu einem Entwurf zeitgerechter Völkerrechtsnormen in Form zweier Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen geführt haben, die 1977 in die vierte Beratung gegangen sind. Die Studie untersucht die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der alten und neuen Schutzvorschriften und fragt dabei vor allem, ob und welche Verbesserungen bei den Schutzbereichen der "unverteidigten Ortschaft'' und der "demilitarisierten Zone'' erreicht wurden und welche anderen Lösungsmöglichkeiten noch bestanden hätten.

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Keywords

Völkerrecht, Kriegsrecht, Genfer Konvention, Zivilschutz, Militärwesen, Recht, Politik

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Kiel: (1977), 135 S., Lit.

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Völkerrecht, Kriegsrecht, Genfer Konvention, Zivilschutz, Militärwesen, Recht, Politik

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