Die Staatsaufsicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 71/1539
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die deutsche Energiewirtschaft untersteht der Staatsaufsicht. Dabei besteht eine Fülle staatlicher Einflußmöglichkeiten, die vom geringsten Aufsichtsmittel des Auskunftsrechts bis zur Untersagung eines Betriebs der Energieversorgungsunternehmen reicht. Angesichts der graduellen und wesensmäßigen Unterschiede der Aufsichtsmittel erhebt sich die Frage nach der Bedeutung, den Gründen und dem Inhalt der Staatsaufsicht. Ihre Beantwortung ist Gegenstand der Untersuchung. Die Staatsaufsicht beruht historisch auf den Mißständen, die vor Erlaß des Gesetzes in der Energieversorgung bestanden. Zweck der Aufsicht ist der Schutz vor Gefahren, sowohl für den Abnehmer als auch für die gesamte Energiewirtschaft. Die Staatsaufsicht findet ihre Rechtfertigung in der Sozialstaatsklausel; ihre Instrumente gliedern sich in Beobachtungsmittel, Einwirkungsmittel und Sanktionen.
Description
Keywords
Energiewirtschaftsgesetz, Staatsaufsicht, Wirtschaftsaufsicht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Wirtschaft
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Düsseldorf: Handelsblatt (1970), 109 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1969)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Energiewirtschaftsgesetz, Staatsaufsicht, Wirtschaftsaufsicht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Wirtschaft
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 25/26