Die Staatsaufsicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 71/1539

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die deutsche Energiewirtschaft untersteht der Staatsaufsicht. Dabei besteht eine Fülle staatlicher Einflußmöglichkeiten, die vom geringsten Aufsichtsmittel des Auskunftsrechts bis zur Untersagung eines Betriebs der Energieversorgungsunternehmen reicht. Angesichts der graduellen und wesensmäßigen Unterschiede der Aufsichtsmittel erhebt sich die Frage nach der Bedeutung, den Gründen und dem Inhalt der Staatsaufsicht. Ihre Beantwortung ist Gegenstand der Untersuchung. Die Staatsaufsicht beruht historisch auf den Mißständen, die vor Erlaß des Gesetzes in der Energieversorgung bestanden. Zweck der Aufsicht ist der Schutz vor Gefahren, sowohl für den Abnehmer als auch für die gesamte Energiewirtschaft. Die Staatsaufsicht findet ihre Rechtfertigung in der Sozialstaatsklausel; ihre Instrumente gliedern sich in Beobachtungsmittel, Einwirkungsmittel und Sanktionen.

Description

Keywords

Energiewirtschaftsgesetz, Staatsaufsicht, Wirtschaftsaufsicht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Wirtschaft

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Düsseldorf: Handelsblatt (1970), 109 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1969)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Energiewirtschaftsgesetz, Staatsaufsicht, Wirtschaftsaufsicht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung, Wirtschaft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 25/26