Die Staatsaufsicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz.

Henckel, Konrad
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1970

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 71/1539

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die deutsche Energiewirtschaft untersteht der Staatsaufsicht. Dabei besteht eine Fülle staatlicher Einflußmöglichkeiten, die vom geringsten Aufsichtsmittel des Auskunftsrechts bis zur Untersagung eines Betriebs der Energieversorgungsunternehmen reicht. Angesichts der graduellen und wesensmäßigen Unterschiede der Aufsichtsmittel erhebt sich die Frage nach der Bedeutung, den Gründen und dem Inhalt der Staatsaufsicht. Ihre Beantwortung ist Gegenstand der Untersuchung. Die Staatsaufsicht beruht historisch auf den Mißständen, die vor Erlaß des Gesetzes in der Energieversorgung bestanden. Zweck der Aufsicht ist der Schutz vor Gefahren, sowohl für den Abnehmer als auch für die gesamte Energiewirtschaft. Die Staatsaufsicht findet ihre Rechtfertigung in der Sozialstaatsklausel; ihre Instrumente gliedern sich in Beobachtungsmittel, Einwirkungsmittel und Sanktionen.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Düsseldorf: Handelsblatt (1970), 109 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1969)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 25/26

Sammlungen