Abgaberecht - Planungs- und Baurecht.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1049

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Kautionen, die zur Sicherung der Erfüllung einer mit der Baubewilligung verknüpften Auflage gefordert und geleistet werden, sind nicht verzinslich. Die gleichwohl zugesagte Verzinsung kann eingestellt werden, wenn der Bauherr in der Erfüllung der Auflage säumig wird. Die Verzinsung einer Kaution ist vor allem dort unangebracht, wo der Private mit seinen Verhaltenspflichten oder Obliegenheiten, deren Durchsetzung die Kaution sichern soll, in Verzug ist. Der Kautionspflichtige soll bei einer Verzögerung der Auflagenerfüllung - auch wenn er sie nicht zu vertreten hat - nicht besser gestellt werden als jener Betroffene, der die Auflagen fristgemäß erfüllt und ein ungefähr der Kaution entsprechendes Kapital ertraglos investieren muss. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Baugenehmigung, Abgabenrecht, Erschließungsrecht, Kaution, Verzinsung, Rechtsprechung, Verwaltungsgericht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 82(1981) Nr.8, S.360-361 Verwaltungsgericht, Entscheidung vom 7.8.1980.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Baugenehmigung, Abgabenrecht, Erschließungsrecht, Kaution, Verzinsung, Rechtsprechung, Verwaltungsgericht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries