Umweltvorsorge durch Raumordnung.
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IRB: Z 355
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Abstract
Raumordnung als überörtliche und -fachliche Planung der Raumordnung und-entwicklung soll die vielfältigen und konkurrierenden Ansprüche an den Raum koordinieren. Tut sie das? Baden-Württemberg illustriert beispielhaft die Entwicklungen der letzten 40 Jahre und die gegenwärtigen Trends: Flächenverbrauch, wachsende Belastung von Flächen, Bedrohung von Lebensgrundlagen, kulturelle Verarmung. Auf verschiedenem Abstraktionsniveau, mit verschiedenen Instrumentaria und Methoden probiert man mit der Bundesraumordnung, der Landesplanung, der Regional- und der Bauleitplanung Ordnung zu schaffen und zu erhalten. Der Bundesplanung mangelt es wegen ihrer Allgemeinheit an Durchsetzungskraft und auf Landesebene wird der Konflikt Wirtschaft/Ökologie meist zuungunsten letzterer entschieden. Die Bauleitplanung übt sich mit Schlagworten wie Flächenregulierung, flächensparendes Bauen etc. in Umweltfreundlichkeit. Der Umweltschutz soll im Grundgesetz verankert werden. Und die Umweltverträglichkeitsprüfungen können manches Übel verhindern. Doch nach wie vor muss der Umweltvorsorge gegenüber den wirtschaftlichen Interessen mehr Gewicht verliehen werden. (GUS)
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Keywords
Raumordnung, Ökologie, Landesplanung, Regionalplanung, Planaufstellung, Planungskoordination, Planungsinstrument, Planungsträger, Planungsziel, Effektivität, Planungsraum, Bundesraumordnung, Umweltvorsorge, Zukunftsaussicht, Umweltpflege
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In: Architekt, (1989), Nr.6, S.309-311, Abb.
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Raumordnung, Ökologie, Landesplanung, Regionalplanung, Planaufstellung, Planungskoordination, Planungsinstrument, Planungsträger, Planungsziel, Effektivität, Planungsraum, Bundesraumordnung, Umweltvorsorge, Zukunftsaussicht, Umweltpflege