Melderegistereintragungen von Amts wegen und Verfassungsrecht - Eine Rechtsmäßigkeitsuntersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Landesrechts von Rheinland-Pfalz.
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SEBI: 91/3332
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Ziel der Arbeit ist die Klärung der Rechtsgrundlagen der Melderegistereintragungen von Amts wegen (Anmelden von Haupt- und Nebenwohnungen durch die Behörde selbst), speziell im Land Rheinland-Pfalz. Die Untersuchung bezieht sich darauf, ob die Verwaltungen bei Melderegistereintragungen genügend die Grundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Freizügigkeitsrecht), die Verhältnismäßigkeit und die Normenklarheit (Eingriff muß berechen- und vorhersehbar sein) beachten. Die Rechtsgrundlagen könnten - obzwar verfassungskonform - nach Meinung der Autorin vom Bundesverfassungsgericht dennoch als nicht ausreichend angesehen werden; sie sollten im Interesse der Rechtssicherheit im Gesetz enthalten sein. Die Autorin schlägt eine Neufassung des Pargr. 21 Meldegesetz Rheinland-Pfalz vor. rebo/difu
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Meldewesen, Melderecht, Melderegister, Landesrecht, Hauptwohnung, Behörde, Datenschutz, Grundrecht, Gesetzesvorbehalt, Wohnungswesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht
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Mainz: (1990), ca. 150 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1990)
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Meldewesen, Melderecht, Melderegister, Landesrecht, Hauptwohnung, Behörde, Datenschutz, Grundrecht, Gesetzesvorbehalt, Wohnungswesen, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verfassungsrecht