Die Beteiligung der Verbände in der Regionalplanung.

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Mit der Schaffung der Regionalplanung als eigener Planungsebene hat der Gesetzgeber das System der Beiraete mit der Einrichtung der regionalen Beiraete zu einem dreistufigen Aufbau erweitert, jedoch dabei eine nur enge Beteiligung der Verbaende an der Planung ermoeglicht.Nach Auffassung des Autors ist die Forderung nach einer verstaerkten Beteiligung der Verbaende regional differenziert zu betrachten, zumal die Beteiligung am Planungsprozess nicht unbedingt an die Vertretung in den Planungsbeiraeten gebunden ist, sondern durch die Beteiligung und Anhoerung bei der Ausarbeitung des Regionalplans erfolgen kann. hb

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Raumordnung, Regionalplanung, Planungsprozess, Verband, Beteiligung, Anhörung, Interessenvertretung, Planungsbeirat, Organisation

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Der Siedler-Berater, Köln 28(1981)Nr.1, S.1-7

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Raumordnung, Regionalplanung, Planungsprozess, Verband, Beteiligung, Anhörung, Interessenvertretung, Planungsbeirat, Organisation

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