Das kommunalrechtliche Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen in Bayern.
Florentz
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Florentz
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DE
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München
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ZLB: 97/2943
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Zusammenfassung
1990 wurden erstmals Wahlvorschläge auf der Grundlage des Verbots des Doppelauftretens bei den bayerischen Kommunalwahlen als abhängige Zweitlisten nicht zugelassen. So ist das Verbot einer Gruppe mit zwei Listen durch den Ausschluß der Münchner "Jungen Liste e.V." als CSU-abhängig bewertet worden; somit wurde diese Wählergruppe von der Teilnahme an der Gemeinderatswahl ausgeschlossen. In dieser Untersuchung wird analysiert, anhand welcher Grundlagen die Wahlorgane über einen Verstoß gegen das Verbot der Aufstellung von Zweitlisten entscheiden dürfen. Die verfassungsrechtlichen Besonderheiten im Wahlrecht und der Umfang der Prüfung durch die Wahlorgane bei der Zulassung von Wahlvorschlägen werden eingehend erörtert. Schließlich gelingt es dem Autor, Alternativen für die gesetzliche Regelung über das Verbot des Doppelauftretens und zur Ausgestaltung des Individualrechtsschutzes gegen Entscheidungen der Wahlorgane hinsichtlich der Wahlvorbereitung aufzuzeigen. kirs/difu
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VII, 234 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 526