Regionales Raumordnungsprogramm Westmecklenburg. Entwurf. 20. April 1995.

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Schwerin

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ZLB: 95/3197-4

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Abstract

Mit dem Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)für die Planungsregion Westmecklenburg - hierzu gehören die Hansestädte Wismar und Schwerin sowie die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust und Parchim - ist eine Etappe bei der Aufstellung einer verbindlichen Rechtsgrundlage für eine geordnete räumliche Entwicklung der Region abgeschlossen und eine Verbindung zwischen den räumlichen Entwicklungszielen des Landes und den kommunalen Interessen hergestellt. Das RROP gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren, wobei wegen der z.T. noch unvollständigen Datenlage eine Überprüfung nach fünf Jahren vorgesehen ist. Nachdem in Teil 1 die überfachlichen Ziele dargelegt und begründet wurden, werden in den elf Abschnitten des zweiten Teils die fachlichen Ziele in Text und Karte dargestellt. Die im Text gefaßten Ziele werden in den anschließenden Begründungen aus raumordnerischer Sicht erläutert. Zum besseren Verständnis wurde dem Textteil eine Erläuterung der wichtigsten Fachbegriffe der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung beigegeben. goj/difu

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145 S.

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