Die Beschränkung des Grundeigentums im Rahmen der Städteplanung.

Weitz, Gottfried
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1960

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Die Zeit seit dem Ausgang des 2. Weltkriegs hat die Raum- und Umweltplaner vor völlig neue Aufgaben gestellt. Die Anforderungen bei der Planung und Erstellung neuer Wohn- und Geschäftsviertel, Industrie- und Verkehrsanlagen mußten den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten angepaßt werden. Eine diesen Anforderungen entsprechende städtebauliche Ordnung setzt ein Planungs-, Bau- und Bodenrecht voraus, das vom heutigen Eigentumsbegriff ausgeht und die Interessen der Allgemeinheit mit denen des Einzelnen ausgleicht. Die Arbeit will - ausgehend von der geschichtlichen Entwicklung des Städtebau- und Enteignungsrechts - die Bedeutung der einzelnen städtebaulichen Maßnahmen (Bausperre, Vorkaufsrecht usw.) in enteignungsrechtlicher Hinsicht untersuchen und Vorschläge für eine künftige gesetzliche Regelung dieses Gebiets machen. chb/difu

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Köln: (1960), XXI, 142 S., Lit.

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