Die sozialen Kosten des Verkehrs. Grundriß zu ihrer Berechnung. Tl. 1. Wird fortgesetzt.
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1986
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SEBI: Zs 399-4
BBR: Z 545
IRB: Z 71
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IRB: Z 71
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Zusammenfassung
Die Frage nach den gesamtwirtschaftlichen Kosten des Verkehrs ist die Frage nach der Summe aller Belastungen, die einer Gesellschaft durch den Verkehr entstehen. Deshalb ist auch die Bezeichnung "gesellschaftliche" oder "soziale" Kosten üblich. Soweit die sozialen oder gesellschaftlichen Kosten Aufwendungen darstellen, die ihr Verursacher nicht selbst trägt, sondern die von Dritten oder der Gesellschaft bezahlt werden müssen, ist ferner die Bezeichnung "externe" Kosten eingeführt. Die Erfassung der gesamtwirtschaftlichen Kosten in monetären Größen bereitet Schwierigkeiten, weil solche Kosten in keiner Gesamtrechnung direkt auftauchen und weder beim Fahrzeughalter noch in den öffentlichen Haushalten veranschlagt werden. Erschwerend kommt im Bereich der Erfassung von Umweltbelastungen hinzu, dass oft sog. "freie Güter" verbraucht werden, wie z.B. die Luft, für die keine Marktpreise existieren. (-y-)
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Verkehr und Technik, Bielefeld, 39(1986), Nr.9, S.359-363, 366, Tab.;Lit.