Das neue Umweltschadensgesetz.
Beck
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Beck
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DE
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München
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ZLB: 2007/2835
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RE
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Abstract
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) vom 10.5.2007 tritt am 14.11.2007 in Kraft. Der Leitfaden gibt einen Überblick zur Anwendung dieses Gesetzes. Das USchadG setzt die europäische Umwelthaftungsrichtlinie um, die das umweltrechtliche Verursacherprinzip und den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung stärken soll. "Umweltschäden" sind Schädigungen von Gewässern und natürlichen Lebensräumen, Bodenschäden und Schädigungen geschützter Arten (Fauna und Flora). Besteht die unmittelbare Gefahr des Eintritts eines Umweltschadens, treffen den Verantwortlichen umfangreiche Informations- und Gefahrenabwehrpflichten. Wenn ein Umweltschaden eingetreten ist, hat der Verantwortliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorzunehmen und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, die sich nach dem einschlägigen Fachrecht richten (Wasserhaushalts-, Bodenschutz- und Naturschutzrecht). Außerdem trägt der Verantwortliche - vorbehaltlich von Ansprüchen gegen die Behörden oder Dritte - die Kosten von Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem komplizierten Beziehungsgeflecht zwischen Umweltschadensgesetz und fachgesetzlichen Regelungen, z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz. difu
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XXIII, 211 S.