Vereinfachung und Fortentwicklung des Städtebaurechts. Eine jetzt einzuleitende Gesamtaufgabe.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Anlässlich der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes im April 1983 in Andernach wurde das Referat gehalten zum Thema Novellierung des Städtebaurechts. Es werden drei Schwachstellen im geltenden Städtebaurecht aufgezeigt: die Verrechtlichung und Bürokratisierung, der Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie sowie die Finanzierung der städtebaulichen Ordnung in den Gemeinden. Die dargestellten Lösungsansätze verdeutlichen die Forderung der Gemeinden nach mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei einer Reform des Städtebaurechts. wg
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Flexibilität, Novellierung, Bürokratisierung, Gestaltungsfreiheit
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Städte- und Gemeindebund 38(1983)Nr.7, S.240-243
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Recht, Bundesbaugesetz, Städtebaurecht, Flexibilität, Novellierung, Bürokratisierung, Gestaltungsfreiheit