Environmental Quality Objectives and Action Targets for Water Protection. Status Report and Prospects.

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Berlin

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ZLB: 97/1174-4

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Abstract

Umweltqualitätsziele sollen zu erreichende Werte im Umweltschutz definieren. Sie müssen sich u.a. an der Selbstreinigungskraft der Ökosysteme orientieren. Mit der Beschränkung erst von Einträgen, die diese Selbstreinigungskraft überschreiten, würde man allerdings noch hinter den bestehenden gesetzlichen Einschränkungen zurückbleiben. Auch ist nur ein kleiner Anteil der Stoffe bekannt, die in das Wasser gelangen, so daß sich die Notwendigkeit eines vorbeugenden Charakters von Regelungen ergibt, wie er im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt ist. Umweltqualitätsziele sollte daher nur für eine bestimmte Anzahl von Schadstoffen festgelegt werden, deren Gebrauch zu steigenden Konzentrationen in den Ökosystemen führt, um das vorbeugende Prinzip nicht aufzuheben und die Beweislast nicht auf den Gesetzgeber zu verschieben. Sinnvoll sind Umweltqualitätsziele neben bestimmten Schadstoffen auch hinsichtlich von Nährstoffeinträgen. Darüber hinaus sollten Qualitätsziele für besonders sensible Ökosysteme definiert werden. Zum Teil können natürlich vorkommende Referenzwerte herangezogen werden. Pragmatisch sind außerdem Handlungsziele, die z.B. durch "keine Eutrophierung" definiert werden. eh/difu

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57 S.

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Texte; 8/97