Zum VI. Teil des Bundesbaugesetzes, Erschließung - Rechtliche und technische Probleme.
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Abstract
Der Beitrag stellt das gegenwärtig geltende Erschließungsrecht vor und behandelt im Anschluss daran Reformvorschläge zum Erschließungsbeitragsrecht. Das Erschließungsnetz der Gemeinde, sollte insgesamt als Einheit angesehen werden. Die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke sollen dabei zu den Kosten dieses Erschließungsnetzes nach der Kostensituation im Zeitpunkt ihrer Heranziehung entsprechend den ihnen zufließenden Vorteilen herangezogen werden. Damnach würde kein "Kostenersatz im weiteren Sinne" für bestimmte Einzelstraßen erfolgen, wie dies nach bisherigem Recht überwiegend der Fall ist, sondern das Straßen- bzw. Erschließungsnetz einer Gemeinde soll wie bei der Abwasserbeseitigung auch als Einheit angesehen werden. Dabei müsste der Beitrag, durch den die Vorteile ausgeglichen werden sollten, durch eine Erschließungsabgabe pauschaliert werden. rh
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Bebauungsgrad, Sondernutzung, Bebauungsplan
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 29(1980)Nr.9, S. 171-175, Tab.
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, Bebauungsgrad, Sondernutzung, Bebauungsplan