Interkommunale Zusammenarbeit bei der Automation in der Verwaltung.

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KGST R 21/70

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Zusammenfassung

Mit diesem Rundschreiben gibt die KGSt die Bedingungen bekannt, die die Arbeitsgemeinschaft Kommunale Datenverarbeitung (AKD) als Grundlage für die Abgabe von Programmen an andere Verwaltungen im kommunalen Bereich stellt. Die Abgabe von Programmen und Programmkomplexen an Nichtmitglieder ist nur gegen eine angemessene Beteiligung an den Entwicklungskosten (10 Prozent) möglich. Sie findet dort eine Ausnahme, wo mit Dritten eine gemeinsame Entwicklung betrieben wird oder von Dritten Programme im Austausch erworben werden können. Auch die KGSt vertritt die Auffassung, daß künftig eine kostenlose Abgabe von Programmen in Anbetracht der höheren Entwicklungskosten nicht mehr möglich ist.

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Schlagwörter

Datenverarbeitung, Kommunale Zusammenarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Koordination

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Köln: (1970), 12 S.,

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Datenverarbeitung, Kommunale Zusammenarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Koordination

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KGSt-Rundschreiben; 21/70