Europäische Vorgaben für das neue Mietrecht.

DMB-Verl.
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DE

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Berlin

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ZLB: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

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Abstract

Eine originäre und eigenständige Zuständigkeit der EU-Institutionen für das Mietrecht gibt es nicht. Die Einräumung einer solchen Befugnis ist auch nicht vorgesehen. Allerdings weisen die vielfältigen Bezüge in diesem Aufsatz nach, dass auch das Rechtsverhältnis zwischen Vermietern und Mietern von europarechtlichen Vorgaben durchaus wesentlich mit bestimmt wird. Die Ausstrahlungswirkung europarechtlicher Normierungen und Vorgaben auf das Gebiet des Mietrechts hat eine deutlich zunehmende Tendenz. Insoweit ist es lohnenswert, auch in Zukunft die Interdependenzen zwischen EU-Vorgaben und ihren Auswirkungen auf die deutschen Mietwohnungsmärkte im Auge zu behalten. difu

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht

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Nr. 4

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S. 175-180

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