Vorschlag für die Planung eines Vorfahrtstraßen-Netzes.
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IRB: Z 629
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Zusammenfassung
Unabhängig von der anstehenden Entscheidung zur endgültigen Tempo-30-Regelung müssen die Gemeinden Vorfahrtstraßen, auf die aus verschiedenen Gründen nicht verzichtet werden kann, auswählen. Hierzu werden wichtige Kriterien wie zum Beispiel ÖPNV-Linien, Maschenweite des Hauptstraßennetzes (maximal 1000 m Abstand) und Gebietsnutzung erörtert, wobei das Beispiel Düsseldorf zugrunde liegt. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Stadt, Straßenverkehr, Verkehrsplanung, Planung, Verkehrsweg, Gestaltungskonzept, Wohngebiet, Gewerbegebiet, Vorfahrtstraße, Hauptverkehrsstraße, Tempo 30, Verkehrsberuhigung, Zoneneinteilung, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 33(1989), Nr.3, S.83-85, Abb.
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Stadt, Straßenverkehr, Verkehrsplanung, Planung, Verkehrsweg, Gestaltungskonzept, Wohngebiet, Gewerbegebiet, Vorfahrtstraße, Hauptverkehrsstraße, Tempo 30, Verkehrsberuhigung, Zoneneinteilung, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr