Abfall- und Reststoffüberwachung. Neuregelungen verbessern die Verbleibskontrolle.

Schmitt-Gleser, Gerhard
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1991

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1747

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Am 1. Oktober 1990 traten drei neue Verordnungen im Bereich des Abfallrechts in Kraft. Es handelt sich um die Abfallbestimmungs-Verordnung, die Reststoffbestimmungs-Verordnung und die Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung. Mit diesen Regelungen ändert sich einerseits die formale Nachweisführung der Abfälle, andererseits muß der Verbleib von schädlichen betrieblichen Reststoffen festgehalten werden. Der Abfallentsorger ist verpflichtet, die vom Abfallerzeuger ausgefüllte verantwortliche Erklärung darauf zu überprüfen, ob die Abfälle in seiner Anlage zulässigerweise entsorgt werden können. (pü)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.1, S.37-39

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen