Abfall- und Reststoffüberwachung. Neuregelungen verbessern die Verbleibskontrolle.

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IRB: Z 1747

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Am 1. Oktober 1990 traten drei neue Verordnungen im Bereich des Abfallrechts in Kraft. Es handelt sich um die Abfallbestimmungs-Verordnung, die Reststoffbestimmungs-Verordnung und die Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung. Mit diesen Regelungen ändert sich einerseits die formale Nachweisführung der Abfälle, andererseits muß der Verbleib von schädlichen betrieblichen Reststoffen festgehalten werden. Der Abfallentsorger ist verpflichtet, die vom Abfallerzeuger ausgefüllte verantwortliche Erklärung darauf zu überprüfen, ob die Abfälle in seiner Anlage zulässigerweise entsorgt werden können. (pü)

Beschreibung

Schlagwörter

Abfall, Abfallrecht, Abfall, Überwachung, Entsorgung, Abfallart, Sonderabfall, Genehmigungsverfahren, Transport, Reststoff, Beschaffenheit, Recht, Abfallbeseitigung

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Entsorgungs-Technik, 3(1991), Nr.1, S.37-39

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Abfall, Abfallrecht, Abfall, Überwachung, Entsorgung, Abfallart, Sonderabfall, Genehmigungsverfahren, Transport, Reststoff, Beschaffenheit, Recht, Abfallbeseitigung

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