Zu den Fragen des Entstehungszeitpunktes der Beitragspflicht und deren Verjährung des Erschließungsaufwandes der Gemeinde sowie der Kosten für den Erwerb und die Freilegung - Vermessung - der Flächen für die Erschließungsanlagen.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage hat nicht zur Folge, dass die endgültige Herstellung mit der die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 1 BBauG entsteht. Vielmehr ist die erstmalige Herstellung erst dann abgeschlossen, wenn die Vermessung der Straßenfläche endgültig durchgeführt ist und ihr Ergebnis vorliegt. Doch wirkt die Durchführung der Vermessung sich nur dort auf den Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht aus, wo die Beitragssatzung unter den Merkmalen der endgültigen Herstellung gemäß § 132 Nr. 4 BBauG auch den Eigentumserwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen benötigt, was zwar gesetzlich nicht geboten, aber auch nicht zulässig ist. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Vermessung, Verjährung, Erschließungsbeitrag

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 29(1980)Nr.5/6, S.107-108, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Vermessung, Verjährung, Erschließungsbeitrag

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries