Rechtsordnungen, Wirtschaftssysteme und Planziele im Verhältnis zur Bodenfrage.

Borgmann, Horst
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1974

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SEBI: 75/4647

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Das deutsche Bodenrecht, das sich aus dem Liberalismus des 19. Jahrhunderts entwickelte, wurde in der BRD weitergeführt und ist heute unter dem Einfluß des französischen, des anglo-amerikanischen und des nordischen Rechtskreises vorwiegend marktwirtschaftlich orientiert. Die Bodenrechtsordnung in der DDR kann als repräsentativ für den sozialistischen Rechtskreis gelten. Der Vergleich zwischen der BRD und der DDR zeigt zwar eine Reihe von politischen und wirtschaftlichen Divergenzen, jedoch werden die Auffassungen von Wert und Sozialpflichtigkeit des Bodeneigentums möglicherweise in Zukunft konvergieren Das Eigentumsrecht am Grund und Boden in der BRD scheint nach und nach in ein Nutzungsrecht überzugehen; in der DDR wird das Nutzungsrecht zunehmend wie ein eigentumsähnliches Recht aufgefaßt. - Die Arbeit gibt im Anhang eine umfassende Beschreibung der Eigentumsgarantie und der Entschädigungsregelungen in zahlreichen Rechtskreisen.

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Berlin, (1974) IX, 499 S., Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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