Abfallwirtschaftsplan. Teil 1. Grundzüge.

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1988

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SEBI: 88/5657-1.-4

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Nach dem Hessischen Abfallgesetz sowie nach der Vorgabe der Stadtverordnetenversammlung hat die Stadt Offenbach ein Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Dazu legt der Magistrat hiermit als erste Stufe den Teil I -Grundzüge- des zukünftigen Konzeptes vor. Es enthält die Darstellung der Ausgangslage, die Zielsetzungen, einen Überblick über das vorgeschlagene zukünftige Getrennt-Sammel-System sowie eine detaillierte Kostenaufstellung mit Investitions-, Zeit- und Maßnahmenplan. In ihrer Sitzung vom 16.6.1988 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Abfallwirtschaftsplan zugestimmt. Die Fassung berücksichtigt den Beschluß. Oberste Ziele der ökologischen und wirtschaftlichen Abfallpolitik sind a) die Vermeidung von Abfall, d. h. weitgehende Verringerung der Abfallmengen sowie weitestgehende Verringerung des Schadstoffgehaltes und b) die größtmögliche Wiederverwertung des gesamten Abfalls. geh/difu

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Offenbach: (1988), 36 S., Abb.; Tab.

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