Der Schulvertrag.

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SEBI: 79/4090

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Abstract

Unter dem Schulvertrag wird in der Arbeit nur die Unterrichtserteilung im Rahmen eines eigentlichen Schulbetriebs verstanden. Der Schulvertrag ist demnach ein Unterbegriff des Unterrichtsvertrags bzw. des Direktunterrichts, muß aber von anderen Vertragsformen und Begriffen wie Privatunterricht, Fernkursvertrag, Internatsvertrag und ähnlichem abgegrenzt werden. "Beim Schulvertrag verpflichtet sich die Schule zur gemeinschaftlichen Erteilung von Direktunterricht während einer bestimmten Zeit, der Schüler zur störungsfreien Einordnung in den Schulbetrieb." Die Autorin macht Ausführungen zur Entstehung des Schulvertrags, der Rechtsstellung der Schule (Pflicht zur Wissensvermittlung, Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Weisungsrecht) und des Schülers (Befolgungspflicht, Präsenzpflicht, Mitarbeitspflicht, finanzielle Pflichten); sie erörtert die Rechtsnatur des Schulvertrags als eines gemischten Vertrags und behandelt die Beendigung des Schulvertrags. chb/difu

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Bildungswesen, Schule, Schulvertrag, Vertrag, Unterricht, Fernkurs, Internat, Weisungsrecht, Anwesenheitspflicht, Mitarbeitspflicht, Erziehungspflicht

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Zürich: Schulthess (1977), XV, 112 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Bildungswesen, Schule, Schulvertrag, Vertrag, Unterricht, Fernkurs, Internat, Weisungsrecht, Anwesenheitspflicht, Mitarbeitspflicht, Erziehungspflicht

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 506