Abfallerzeuger in der Verantwortung. Referentenentwurf zur Novellierung der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt.
Deutscher Fachverl.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2016
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Deutscher Fachverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Frankfurt/Main
Sprache
ISSN
0933-3754
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551
BBR: Z 551
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat mit der fünfstufigen Abfallhierarchie neue Rechtsprinzipien eingeführt. Die Hierarchie gilt grundsätzlich für alle Arten von Abfällen, bedarf allerdings für einzelne Abfallströme der Konkretisierung durch weitere Regelungen, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Das gilt auch für die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen. Nach Auffassung des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kann eine Steigerung der Recyclingquote vor allem dann gelingen, wenn die Getrennthaltung an den Anfallstellen konsequent durchgeführt wird und die Abfallerzeuger stärker in die Verantwortung genommen werden. Um dem Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) am 11. November 2015 den Referentenentwurf für eine Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vorgelegt. Neben vorsichtiger Zustimmung ist vor allem Kritik aus der Branche zu hören. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag über einige Kritikpunkte berichtet. Der bvse begrüßt zwar, dass die im Arbeitsentwurf vorgesehene Recyclingquote für Vorbehandlungsanlagen von 50 Prozent auf realistischere 30 Prozent abgesenkt wurde, bemängelt aber die starre Festlegung auf technische Mindestanforderungen bei Vorbehandlungsanlagen, die die notwendige Flexibilität für das Recycling sowie für die hochwertige energetische Verwertung nicht mehr gewährleistet, weil die technischen Vorgaben stoffstromspezifische Unterschiede nicht berücksichtigen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bezeichnet den Entwurf der GewAbfV für weitgehend wirkungslos und fordert gemeinsame Recyclingziele für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle. Hierzu wären klare rechtliche Vorgaben zum Vollzug notwendig, denn bislang wurde nur ein geringer Bruchteil gemischter Gewerbeabfälle recycelt. Die Interessengemeinschaft der Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) sieht in dem Referentenentwurf eher eine "Vorsortierungsverordnung" statt echtem Ressourcenschutz. Dagegen unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) die Ziele des Entwurfs.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Entsorga
Ausgabe
Nr. 1/2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 20-21