Melderegisterdaten als Grundlage für empirische Sozialstudien.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

So wenig sich durch die großen Reformen im Melderecht und Datenschutzrecht geändert hat und ändern wird, so bleiben doch auch die Grau- und Grenzfragen bestehen. Insbesondere die Frage, ob die Standards wettbewerbsrechtlichen Belästigungsschutz für Werbung auf die (auch kommerzielle) Meinungsforschung übertragen werden können, ist nach wie vor ungeklärt. Die Meldebehörden können hier weder unreflektiert die Datenherausgabe verweigern, weil für die Meinungsforschung rechtlich geschützte Interessen streiten, noch alle Schleusen öffnen. Ein pragmatisches Herangehen im Geiste von sowohl Datenschutz als auch Informationszugangsfreiheit, wie es in der Praxis bislang vielfach geübt wird, wird in Grauzonen auch künftig der goldene Mittelweg sein.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 1-7

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