Die Beteiligung der Bürger an der Ausübung der Staatsgewalt in Hamburg.
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SEBI: 92/139
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Es gibt mehrere Möglichkeiten für Hamburger Bürger, sich an der Ausübung der Staatsgewalt zu beteiligen. Dazu zählen zunächst die allgemein üblichen Beteiligungsformen der Wahl der Bürgerschaft (des Parlaments) und des Einsatzes als ehrenamtlicher Richter. Außerdem ermöglicht das Deputationswesen (ehrenamtliche Mitarbeit der Bürger in Behörden) die Möglichkeit der direkten Mitbestimmung an den Entscheidungen der Behörden. Die Bürger können auch im Richterwahl- und im Beamtenernennungsausschuß geeignete Bewerber ermitteln und die Vorschläge dem Senat vorlegen sowie sich an den Widerspruchsausschüssen der Behörden und Bezirksämter beteiligen. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Anrufung des Eingabenausschusses eine Korrektur bereits getroffener Entscheidungen staatlicher Organe zu erreichen. Zwei wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten, die der Autor fordert, haben die Hamburger Bürger jedoch nicht: Volksbegehren und Volksentscheid. lil/difu
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Staatsgewalt, Bürgerschaft, Parlament, Wahlrecht, Deputation, Behörde, Befragung, Ausschuss, Bezirksverwaltung, Volksbegehren, Volksentscheid, Verwaltung, Rechtsgeschichte, Partizipation, Recht, Verfassungsrecht
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Hamburg: (1991), XXXII, 207 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1990)
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Staatsgewalt, Bürgerschaft, Parlament, Wahlrecht, Deputation, Behörde, Befragung, Ausschuss, Bezirksverwaltung, Volksbegehren, Volksentscheid, Verwaltung, Rechtsgeschichte, Partizipation, Recht, Verfassungsrecht