Inzidente Normenkontrolle durch die Exekutive?
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SEBI: 70/896
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DI
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Abstract
Die Frage, welche Rechte und Pflichten einem Verwaltungsbeamten beim Vollzug eines rechtswidrigen, insbesondere eines verfassungswidrigen Gesetzes zukommen, hat vom Steuerrecht ihren Ausgang genommen. Die Finanzgerichte hatten wiederholt zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides (Pargr. 251 Abgabenordnung alter Fassung) durch die Finanzämter gerechtfertigt war, wenn sich der Steuerpflichtige dabei auf die Verfassungswidrigkeit des betreffenden Steuergesetzes berufen hatte. Dieses Vorbringen des Steuerpflichtigen hat dann bald in der Literatur, aber auch in der Rechtsprechung zu einer ausführlichen Diskussion des Problemkreises der Rechte und Pflichten des Beamten gegenüber einem rechtswidrigen Gesetz geführt. Da das Prüfungs- und Verwerfungsrecht der Exekutive nicht ausdrücklich in der Verfassung geregelt ist, versucht der Verfasser im Anschluß an die Darstellung der verschiedenen Theorien (Remonstrationstheorie, Pargr. 55,56 BBG; Verwerfungs- und Nichtverwerfungskompetenztheorie) zu einer eigenen Lösung zu kommen, die von einer Anwendung des Güterabwägungsprinzips ausgeht und daher - anders als Verwerfungs- und Nichtverwerfungskompetenztheorie - zu differenzierenden Ergebnissen gelangt. chb/difu
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Normenkontrolle, Bundesverfassungsgericht, Steuerrecht, Rechtsprechung, Verwaltungsakt, Gesetz, Kompetenz, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Theorie, Steuer, Recht, Verwaltung
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München: Selbstverlag (1967), XLII, 249 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1967)
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Normenkontrolle, Bundesverfassungsgericht, Steuerrecht, Rechtsprechung, Verwaltungsakt, Gesetz, Kompetenz, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Theorie, Steuer, Recht, Verwaltung