Vorwirkungen in Aufstellung befindlicher Pläne.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In Aufstellung befindliche Pläne können, obwohl sie noch keine Geltung erlangt haben, Vorwirkung entfalten. In welchen Stadien dies möglich ist und wie weit die Vorwirkung geht, wird im Beitrag untersucht. Hierdurch soll die rechtliche Konstruktion der planungsrechtlichen Vorwirkung erhellt sowie Umfang und Grenzen der Vorwirkung geklärt werden. Die ermöglicht, die die Gerichte eventuell entzweiende Frage nach der rechtlichen Relevanz in Aufstellung befindlicher Flächennutzungspläne zu reformulieren, in der Dogmatik der Vorwirkung zu verorten und so zu einer stringenten Lösung zuzuführen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 1

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S. 22-27

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