Hafenentwicklung in Hamburg. Rechtsfragen der Planung und Enteignung nach dem hamburgischen Hafenentwicklungsgesetz.
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1983
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SEBI: 84/1998
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GU
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Zusammenfassung
Den Kern des Bandes "Hafenentwicklung in Hamburg" bilden zwei unabhängig voneinander erstattete Rechtsgutachten, die die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben hatte, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die hafenrechtliche Planfeststellung und Enteignung zu prüfen. Die Gutachten wurden erforderlich im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zur erweiterten Planung und Handhabe der Entwicklung des Hamburger Hafens als Universalhafen. Das Hafenentwicklungsgesetz vom 25.1.1982 ist das Ergebnis dieser Bemühungen der Stadt Hamburg. Das Gesetz verfolgte vor allem den Zweck, die Entwicklung und insbesondere die Erweiterung des Hafens zu sichern und zu ordnen, die Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen und technischen Erfordernisse vorausschauend zu bewerkstelligen und die Bereitstellung von Flächen für den Hafenverkehr zu ermöglichen. st./difu
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Ebelsbach: R.Gremer (1983), 290 S., Kt.; Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Abhandlungen zur Rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung; 52