Kompensationsregelungen im Immissionsschutzrecht. Zur gesetzlichen Begründung von Emissionsrechten und ihrer Übertragung nach den Kompensationsregeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich der Luftreinhaltung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 96/2561

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DI
S

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Das Umweltschutzrecht sieht den Ausgleich von Umweltbelastungen durch Beschränkung von Emissionen vor, z. B. die gesetzliche Festlegung von Emissionsgrenzwerten. Das Bundesimmissionsschutzgesetz stellt ein marktwirtschaftliches und ein ordnungsrechtliches Instrument der Kompensation bereit. Ersteres ermöglicht es dem Verordnungs- bzw. Verwaltungsvorschriftengeber, einen Austausch von Emissionsberechtigungen zwischen den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen zuzulassen. Kompensation kann hier über eine "marktwirtschaftlich orientierte Selbststeuerung umweltrelevanten Verhaltens" von Anlagebetreibern gelingen (S. 23). Im Bereich des vorbeugenden Immissionsschutzes, der gesetzlich weitgehend reglementiert ist, dominiert hingegen das ordnungsrechtliche Prinzip der Gefahrenabwehr. Adressat ist hier der einzelne Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen, deren Genehmigung nicht die Qualität veräußerbarer Nutzungsbefugnisse hat. Der Autor grenzt die Voraussetzungen, Vorzüge und Nachteile beider Instrumentarien gegeneinander ab. gar/difu

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332 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 66