Der Stadtkreis, der Stadtbezirk und einige grundlegende Aufgaben der Volksvertretungen und ihrer Organe.
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SEBI: 79/3284
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Zusammenfassung
In der DDR gibt es 27 Städte, die den Status eines Stadtkreises besitzen. In ihnen leben mehr als 23 der Bevölkerung 31 der industriellen Güter werden dort produziert. Die grundlegende Bedeutung der Stadtkreise, ihre Bildung und Funktion innerhalb einer sozialistischen Gesellschaft betrachtet der Autor unter staatsrechtlichem Gesichtspunkt auf der Grundlage des ''Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen'' vom 12.7.73. Dabei untersucht er die rechtlichen Grundlagen der Planung und Koordinierung für die Beziehungen der Volksvertretung in den Stadtkreisen zu den Bürgern. sch/difu
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Staatsrecht, Vertretungskörperschaft
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Potsdam-Babelsberg: Selbstverlag (1979), 202 S., Lit.
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Staatsrecht, Vertretungskörperschaft
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Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft; 197