Das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980. Tl. A.

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 sollten ursprünglich die öffentlich rechtlichen Bindungen für Sozialwohnungen als erster Schritt zu einer Liberalisierung aufgelockert und eine weitere Mietentzerrung im Sozialwohnungsbestand angestrebt werden. Im Verlauf der Gesetzesberatungen kam dazu die Zielsetzung einer stärkeren familienpolitischen Ausgestaltung der Vorschriften über den steuerbegünstigten Wohnungsbau. Einen besonderen Schwerpunkt erhielt das Gesetz dadurch, dass sich im Zusammenhang mit der zunehmenden Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen ein Regelungsbedürfnis zum Schutze der Mieter vor Verdrängungen aus ihren Wohnungen ergab. hb

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Recht, Wohnung, Wohnungsbauänderungsgesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbaugesetz, Einkommensgrenze, Mieterschutz, Wohnungsumwandlung, Vorkaufsrecht, Kündigungsausschluss

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1980)Nr.5, S.93-98, Tab.

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Recht, Wohnung, Wohnungsbauänderungsgesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Wohnungsbaugesetz, Einkommensgrenze, Mieterschutz, Wohnungsumwandlung, Vorkaufsrecht, Kündigungsausschluss

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